Betreutes Wohnen für Jugendliche in und rund um Düren. Eigene Apartments, individuelle Begleitung und Betreuung, die sich nach dem Bedarf richtet – nicht nach dem Konzept.
Anfragen von Jugendämtern beantworten wir in der Regel am selben Werktag.Unter dem Namen STAY betreiben wir betreute Wohneinrichtungen für hilfesuchende Jugendliche in und rund um Düren. Jeder Jugendliche wohnt in einem eigenen Apartment, nicht in einem Zimmer auf einem Gruppenflur.
Das ist eine bewusste Entscheidung. Viele Jugendliche, die zu uns kommen, haben Gruppensettings bereits hinter sich und sind dort gescheitert. Eine eigene Wohnung nimmt den Druck aus dem Alltag und macht das möglich, was in der Gruppe oft nicht gelingt: zur Ruhe kommen.
Allein gelassen wird dabei niemand. Wie eng die Begleitung ist, richtet sich nach dem Bedarf und reicht von der Betreuung rund um die Uhr bis zur Begleitung auf dem Weg in die eigene Verantwortung.
Einzelwohnungen statt Gruppenzimmer. Rückzug ist möglich, ohne dass er als Verweigerung gilt.
Von der Rundumbetreuung bis zur Verselbstständigung. Der Umfang wird im Hilfeplan festgelegt, nicht vom Konzept vorgegeben.
Jeder Jugendliche, der bei uns Hilfe sucht, wird als Individuum betreut und nicht abgefertigt.
Beide Einrichtungen liegen in und rund um Düren und arbeiten mit Einzelapartments. Der Unterschied liegt in der Intensität der Begleitung. Wie viele Plätze aktuell frei sind, erfahren Sie im Gespräch.
Die intensivere Form. Für Jugendliche, die eine enge Begleitung und eine therapeutische Anbindung brauchen.
§§ 34, 35, 35a SGB VIII i. V. m. § 41 SGB VIII
Der Weg in die eigene Verantwortung. Für Jugendliche, die stabil genug sind, um Schritt für Schritt selbstständig zu werden.
§§ 34, 35 SGB VIII i. V. m. § 41 SGB VIII
STAY wächst. Weitere Einrichtungen in und um Düren sind in Vorbereitung, mit unterschiedlichen Betreuungsformen.
Wenn Sie für einen Jugendlichen aktuell keinen passenden Platz finden, sprechen Sie uns trotzdem an. Häufig lässt sich früher etwas einrichten, als die Planung vermuten lässt.
Ein paar Eindrücke aus unseren Einrichtungen. Wenn Sie sich alles in Ruhe ansehen möchten, vereinbaren wir gern einen Besichtigungstermin.
Aus Rücksicht auf die Jugendlichen, die bei uns wohnen, zeigen wir keine Personen und keine persönlichen Bereiche. Die Apartments unterscheiden sich im Zuschnitt, die Ausstattung ist vergleichbar.
Rundumbetreuung ist eine Zahl im Hilfeplan. Im Alltag heißt sie vor allem: Es ist jemand da. Beim Frühstück, wenn die Schule wieder nicht geklappt hat, und nachts um drei, wenn es nicht weitergeht.
Wie viel Begleitung ein Jugendlicher bekommt, richtet sich nach seinem Bedarf und verändert sich im Verlauf. Wer bei STAY-1 einzieht, braucht anfangs meist enge Struktur. Was daraus wird, entscheidet sich in den Monaten danach, nicht am ersten Tag.
Unser Ziel ist nicht, dass ein Jugendlicher möglichst lange bei uns bleibt. Unser Ziel ist, dass er irgendwann weniger von uns braucht.
Aufstehen, Mahlzeiten, Termine. Viele Jugendliche kommen ohne jeden verlässlichen Rhythmus zu uns. Struktur ist bei uns kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt wieder etwas planbar wird.
Wir begleiten zu Terminen, halten Kontakt zur Schule und unterstützen bei Bewerbungen. Wo eine Rückkehr in die Regelschule nicht funktioniert, suchen wir gemeinsam nach einem anderen Weg.
Bei Belastungen wie Depressionen, Angststörungen oder Trauma-Folgestörungen arbeiten wir traumasensibel und binden therapeutische Angebote an. Sicherheit kommt vor Veränderung, nicht umgekehrt.
Einkaufen, kochen, Behördenpost, Geld einteilen. Klingt banal, entscheidet aber darüber, ob es nach dem Auszug trägt. In STAY-2 steht dieser Bereich im Mittelpunkt.
Die meisten Anfragen erreichen uns über Jugendämter. Bei einer Inobhutnahme läuft der Weg deutlich kürzer, dann entscheidet sich alles innerhalb weniger Stunden.
Ein Anruf genügt. Sie schildern uns, um wen es geht, was bisher versucht wurde und wie dringend es ist. Eine vollständige Fallakte brauchen wir dafür nicht.
In der Regel sagen wir Ihnen noch am selben Werktag, ob ein Platz infrage kommt. Bei Inobhutnahmen erreichen Sie unsere Bereitschaft direkt.
Der Jugendliche sieht sich die Wohnung an und lernt die Fachkräfte kennen, die ihn begleiten würden. Wir halten das für wichtig genug, um es nicht auszulassen.
Wer schon mehrere Einrichtungen verlassen musste, geht mit entsprechender Erwartung in den Termin. Genau deshalb soll er vorher sehen, worauf er sich einlässt. Bei einer Inobhutnahme holen wir diesen Schritt nach.
Im Hilfeplangespräch wird zwischen Jugendamt, Familie, Jugendlichem und uns festgelegt, welche Betreuungsform greift, welche Ziele verfolgt werden und in welchem Umfang.
Wir bringen unsere fachliche Einschätzung ein, die Entscheidung über die Bewilligung trifft das Jugendamt.
Die ersten Wochen entscheiden viel. Wir begleiten den Einzug eng, klären Formalitäten und sorgen dafür, dass Schule oder Ausbildung nicht abreißen.
Wie die Wohnung eingerichtet wird, entscheidet der Jugendliche weitgehend selbst. Ein Raum, in dem nichts einem gehört, wird nie ein Zuhause.
Der Betreuungsumfang wird im Hilfeplanverfahren regelmäßig überprüft und angepasst. Was sich im Alltag zeigt, fließt in diese Anpassung ein.
Sie bleiben eingebunden: durch Berichte, im Hilfeplanverfahren und über den direkten Draht zur zuständigen Fachkraft. Wenn etwas Wesentliches passiert, erfahren Sie das von uns und nicht erst beim nächsten Termin.
Ein kurzer Anruf reicht oft schon, um einzuschätzen, ob wir der richtige Partner sind. Bei dringenden Fällen wählen Sie bitte direkt die Bereitschaft.
Alles, was Sie uns schreiben, behandeln wir vertraulich. Schildern Sie Ihr Anliegen so knapp oder so ausführlich, wie es Ihnen möglich ist.
Was uns zu STAY am häufigsten gefragt wird. Alles Weitere klären wir am Telefon.
Beide Einrichtungen sind auf Jugendliche ab 16 Jahren ausgelegt. Das hat einen praktischen Grund: Eine eigene Wohnung setzt ein Mindestmaß an Selbstorganisation voraus, das jüngere Jugendliche in der Regel noch nicht mitbringen.
Für jüngere Kinder und Jugendliche kommen andere Hilfen infrage. Sprechen Sie uns an, dann schauen wir gemeinsam, was passt.
Ja, und genau so ist es gedacht. STAY-1 bietet die enge Begleitung, STAY-2 den Weg in die eigene Verantwortung. Ein Wechsel ist kein Bruch, sondern ein Fortschritt.
Der Übergang wird im Hilfeplanverfahren besprochen und vorbereitet. Für den Jugendlichen bedeutet er keinen Trägerwechsel und keinen neuen Kreis von Ansprechpartnern.
Die Hilfe endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Über § 41 SGB VIII kann sie als Hilfe für junge Volljährige fortgeführt werden. Beide STAY-Einrichtungen arbeiten auf dieser Grundlage.
Sinnvoll ist, die Frage rechtzeitig vor dem Geburtstag im Hilfeplanverfahren zu klären. Ein abrupter Abbruch trifft junge Menschen häufig genau in der Phase, in der Stabilität am wichtigsten wäre.
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