Das Team der DuHiS Jugendhilfe gGmbH in Düren
Elterncoaching

Eltern brauchen nicht selten selbst Unterstützung.

Systemisches Elterncoaching sowie Beratung und Hilfe für Familien bei Trennung und Scheidung, einschließlich Fragen zu Sorge- und Umgangsrecht.

Nach §§ 17, 18 SGB VIII, mit systemischer Fachkompetenz.
Der Grundgedanke

Das Kind ist nicht (immer) das Problem

Wenn Erziehung nicht mehr gelingt, wie sie soll, richtet sich der Blick fast automatisch auf das Kind. Was stimmt nicht mit ihm, warum hört es nicht, warum eskaliert es. Diese Frage führt selten weiter.

Wir stellen sie deshalb anders: Was geschieht in dieser Familie gerade, und welche Bedeutung trägt das Verhalten des Kindes darin? Häufig zeigt sich dann, dass nicht das Kind Unterstützung braucht, sondern die Eltern einen Ansatzpunkt, den sie allein nicht gefunden haben.

Das gilt besonders bei Trennung und Scheidung. Eine Familie verändert sich in dieser Zeit grundlegend, und was vorher funktioniert hat, funktioniert plötzlich nicht mehr. Wir begleiten diesen Übergang, statt zu bewerten, wer ihn besser oder schlechter meistert.

Beratungsgespräch im Elterncoaching der DuHiS Jugendhilfe
Ohne Vorwurf

Wir suchen keine Schuld. Eltern, die zu uns kommen, haben meist schon alles versucht, was ihnen einfiel.

Systemisch, nicht symptomatisch

Wir behandeln kein einzelnes Verhalten, sondern schauen auf die Beziehungen, in denen es entsteht.

Mit dem, was schon da ist

Wir erklären Erziehung nicht neu. Wir arbeiten mit dem, was in der Familie bereits funktioniert.

Wofür wir da sind

Situationen, in denen Eltern zu uns kommen

Es gibt keine Situation, die zu klein oder zu spät für ein Gespräch wäre. Diese vier kommen besonders häufig vor.

Wenn nichts mehr wirkt

Grenzen setzen, konsequent bleiben, Belohnung, Strafe. Alles schon versucht, nichts hält lange an. An diesem Punkt hilft selten ein weiterer Ratschlag, sondern ein anderer Blick auf das, was in der Familie gerade passiert.

Trennung und Scheidung

Der Alltag muss neu geordnet werden, während alle Beteiligten selbst noch damit ringen, was passiert ist. Wir begleiten diese Umstellung, unabhängig davon, ob ein Gericht bereits beteiligt ist.

Streit ums Sorge- und Umgangsrecht

Wenn Eltern sich über Betreuung, Umgang oder Entscheidungen nicht einigen können, beraten wir zu den Möglichkeiten und unterstützen dabei, eine Regelung zu finden, die im Alltag trägt.

Eine neue Familienkonstellation

Ein neuer Partner, ein Stiefgeschwister, ein Umzug zwischen zwei Haushalten. Solche Veränderungen bringen eingespielte Abläufe durcheinander, auch wenn sie im Grunde gut gemeint sind.

Elterncoaching-Sitzung bei der DuHiS Jugendhilfe
Der Rahmen

Wie eine Beratung bei uns abläuft

Elterncoaching ist bei uns kein Vortrag über richtige Erziehung. Sie bringen eine konkrete Situation mit, wir arbeiten gemeinsam daran, was sich verändern lässt.

Beide Elternteile sind eingeladen teilzunehmen, auch wenn sie nicht mehr zusammenleben. Das ist keine Bedingung, aber häufig hilfreich, weil eine Veränderung im Alltag nur trägt, wenn sie an beiden Orten gilt.

Einzeln oder gemeinsam In unseren Räumen in Düren 50 bis 60 Minuten Meist alle 2 bis 4 Wochen

Ein Anliegen pro Termin

Keine allgemeine Erziehungsberatung, sondern eine konkrete Situation aus der vergangenen Woche. Das macht die Arbeit greifbar und den Fortschritt sichtbar.

Ein Schritt statt eines Plans

Am Ende jedes Termins steht ein einzelner, umsetzbarer Schritt für den Alltag. Kein umfassendes Konzept, das ohnehin nicht durchzuhalten wäre.

Vertraulich

Was Sie uns erzählen, bleibt bei uns. Eine Weitergabe an Jugendamt oder Gericht erfolgt nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

Rechtlicher Rahmen

Auf welcher Grundlage wir beraten

Elterncoaching ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot. Für die meisten Anliegen brauchen Sie keinen Antrag und keine Bewilligung.

§ 17 SGB VIII

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Grundlage für unsere Begleitung bei Trennung und Scheidung sowie in Fragen der elterlichen Sorge.

§ 18 SGB VIII

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. Grundlage, wenn es um Fragen des Sorge- oder Umgangsrechts geht, auch unabhängig von einem laufenden Gerichtsverfahren.

Was das für Sie bedeutet

Diese Beratungsleistungen sind ein Angebot der Jugendhilfe für alle Familien, unabhängig vom Einkommen und ohne vorherigen Antrag beim Jugendamt. Sie können sich direkt bei uns melden.

Eine Ausnahme von der Vertraulichkeit gilt bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Hier sind wir wie jede Fachkraft der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII zum Handeln verpflichtet. Das betrifft nur diesen einen Fall, nicht die alltägliche Beratung.

Ablauf

Vom ersten Anruf bis zum letzten Termin

Sie gehen keine Verpflichtung ein. Wie viele Termine es braucht, entscheidet sich unterwegs, nicht am Anfang.

1

Erster Kontakt

Ein Anruf reicht. Sie schildern kurz, worum es geht, wir vereinbaren einen ersten Termin. In der Regel geht das innerhalb weniger Tage.

2

Erstgespräch

Wir hören zu, ohne gleich zu bewerten. Am Ende des Gesprächs steht eine gemeinsame Einschätzung: Woran wollen wir arbeiten, und passt unser Angebot dazu.

3

Die laufenden Termine

Wir arbeiten an dem, was Sie mitbringen, mit dem Ziel, dass jeder Termin etwas Umsetzbares für den Alltag bringt.

Nach einigen Sitzungen schauen wir gemeinsam, ob sich etwas verändert hat. Wenn ja, kann das schon der letzte Termin sein. Wenn nicht, überlegen wir, was stattdessen sinnvoll wäre.

4

Vertraulich, mit einer Ausnahme

Was Sie uns erzählen, geben wir nicht an Jugendamt oder Gericht weiter, außer Sie wünschen das ausdrücklich. Die gesetzliche Ausnahme ist eine mögliche Kindeswohlgefährdung, dazu sind wir wie jede Fachkraft der Jugendhilfe verpflichtet zu handeln.

Kontakt

Erzählen Sie uns, worum es geht.

Ein kurzer Anruf reicht oft schon, um einzuschätzen, ob wir der richtige Partner sind. Bei dringenden Fällen wählen Sie bitte direkt die Bereitschaft.

Nachricht schreiben

Alles, was Sie uns schreiben, behandeln wir vertraulich. Schildern Sie Ihr Anliegen so knapp oder so ausführlich, wie es Ihnen möglich ist.

Häufige Fragen

Fragen zum Elterncoaching

Was uns Eltern vor dem ersten Termin am häufigsten fragen. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Müssen wir als Paar gemeinsam kommen?

Nein. Sie können allein kommen, gemeinsam, oder getrennt zu unterschiedlichen Terminen, auch wenn Sie nicht mehr zusammenleben.

Was für Ihre Situation sinnvoll ist, besprechen wir im ersten Gespräch. Es gibt darauf keine pauschal richtige Antwort.

Was kostet Elterncoaching?

Beratung nach §§ 17 und 18 SGB VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe und für Sie als Familie kostenfrei. Es braucht dafür keinen vorherigen Antrag beim Jugendamt.

Sollte sich im Gespräch zeigen, dass ein anderes, kostenpflichtiges Angebot sinnvoller ist, sagen wir Ihnen das offen, bevor Kosten entstehen.

Läuft bei Ihnen etwas an das Jugendamt oder das Gericht?

Nur wenn Sie das ausdrücklich möchten. Ihre Gespräche mit uns sind vertraulich, unabhängig davon, ob parallel ein Verfahren läuft.

Die gesetzliche Ausnahme ist eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Hier sind wir wie jede Fachkraft der Jugendhilfe zum Handeln verpflichtet. Das betrifft ausdrücklich diesen einen Fall, nicht die alltägliche Beratung.