Verfahrensbeistandschaft, begleiteter Umgang und fachliche Einschätzungen. Wir bringen den pädagogischen, psychologischen und systemischen Blick in familiengerichtliche Verfahren ein.
Erfahren in der Zusammenarbeit mit Familiengerichten im Raum Düren.In familiengerichtlichen Verfahren stehen sich häufig zwei Darstellungen gegenüber, die beide für sich stimmig sind. Beide Seiten schildern, was sie erlebt haben. Was dazwischen passiert ist, bleibt offen.
Genau dort setzen wir an. Unser Ansatz kombiniert systemische Methoden mit einem Verständnis für die komplexen Dynamiken innerhalb von Familien. Wir fragen nicht, wer im Recht ist, sondern was in diesem Gefüge geschieht und welche Bedeutung ein Verhalten darin trägt.
Für das Verfahren bedeutet das eine belastbarere Grundlage. Und für die beteiligten Kinder bedeutet es, dass jemand ihre Perspektive vertritt, ohne sie in einen Loyalitätskonflikt zu bringen.
Durch systemische Kompetenz ist es uns möglich, neue Lösungsansätze zu finden, die sich am Menschen orientieren.
Eine effiziente Abwicklung der Verfahren, damit Ergebnisse nicht an der Terminlage scheitern.
Wir vertreten den Willen und das Interesse des Kindes, nicht die Position eines Elternteils.
Wir übernehmen Aufgaben im laufenden Verfahren und begleiten Umgänge, die anders nicht stattfinden könnten.
Wir vertreten die Interessen des Kindes im Verfahren, ermitteln seinen Willen und bringen beides gegenüber dem Gericht ein. Auch dann, wenn Wille und Interesse auseinanderfallen.
Umgangskontakte in einem geschützten Rahmen, wenn ein unbegleiteter Umgang nicht möglich oder nicht angezeigt ist. Wir dokumentieren den Verlauf für das Verfahren.
Wenn über längere Zeit kein Kontakt bestand, lässt sich Umgang nicht per Beschluss herstellen. Wir bauen ihn schrittweise auf, im Tempo des Kindes.
Wir bringen unsere Beobachtungen und unsere systemische Einschätzung in das Verfahren ein, schriftlich oder im Termin. Nachvollziehbar und ohne Parteinahme.
Ein Beschluss ist noch keine gelebte Regelung. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung weiter, damit das Ergebnis im Alltag Bestand hat.
Über diese Aufgaben hinaus greifen unsere Hilfen aus der Jugendhilfe ineinander. Zeigt sich im Verfahren, dass eine Familie längerfristige Unterstützung braucht, muss die Familie dafür nicht zu einem anderen Träger wechseln.
Wir ermöglichen einen pädagogischen, psychologischen und systemischen Blick in den Bereich des Familiengerichts. Diese drei Perspektiven kommen bei uns nicht nacheinander zum Einsatz, sondern gleichzeitig.
Das ist möglich, weil unser Team multiprofessionell aufgestellt ist. Eine schwierige Einschätzung wird intern aus mehreren Blickwinkeln besprochen, bevor sie das Haus verlässt. Für Sie heißt das: Sie erhalten keine Einzelmeinung, sondern eine abgestimmte fachliche Position.
Wo diese Perspektiven auseinandergehen, benennen wir das offen. Widersprüche in einer Familie verschwinden nicht dadurch, dass man sie in der Stellungnahme glättet.
Was braucht dieses Kind im Alltag? Wie sieht Betreuung konkret aus, wer bringt es zur Schule, wo schläft es? Fragen, die im Verfahren oft zu spät gestellt werden.
Wie geht es dem Kind mit der Situation? Belastungen, Ängste und Loyalitätskonflikte zeigen sich selten im Gespräch, sondern im Verhalten.
Welche Muster halten den Konflikt am Laufen? Verhalten ist immer eine Antwort auf einen Kontext. Wer den Kontext versteht, findet Ansatzpunkte, die eine Anordnung allein nicht schafft.
Je nach Auftrag werden wir auf unterschiedlichen Grundlagen tätig, teils durch Bestellung des Gerichts, teils über eine Leistung der Jugendhilfe.
Verfahrensbeistand. Grundlage unserer Verfahrensbeistandschaften. Das Gericht bestellt uns, wir vertreten die Interessen des Kindes im Verfahren und bringen seinen Willen ein.
Vermittlungsverfahren. Kommt eine bestehende Umgangsregelung nicht zustande, kann das Gericht vermitteln. Wir begleiten die praktische Umsetzung im Anschluss.
Umgang des Kindes mit den Eltern. Regelt den Umgangsanspruch. Ordnet das Gericht einen begleiteten Umgang an, kann diese Begleitung durch uns als mitwirkungsbereiten Dritten erfolgen.
Beratung und Unterstützung beim Umgang. Leistungsrechtliche Grundlage für den begleiteten Umgang und die Umgangsanbahnung, bewilligt über das Jugendamt.
Beratung bei Trennung und Scheidung. Grundlage für unser Elterncoaching und die Beratung zu Fragen der elterlichen Sorge, begleitend zum Verfahren oder danach.
Hilfe zur Erziehung. Zeigt sich im Verfahren ein längerfristiger Hilfebedarf, greifen unsere Leistungen aus der Jugendhilfe an dieser Stelle an.
Wir erstellen keine familienpsychologischen Gutachten. Unsere fachlichen Einschätzungen beruhen auf dem, was wir in der Begleitung selbst beobachten, und ersetzen keine Begutachtung nach § 163 FamFG.
Wo eine Begutachtung angezeigt ist, sagen wir das. Häufig lässt sich im Verfahren aber vorher klären, ob eine begleitete Anbahnung nicht schneller zu einem tragfähigen Ergebnis führt.
Ob wir vom Gericht bestellt werden oder über das Jugendamt beauftragt sind, ändert am Vorgehen wenig. Was sich unterscheidet, ist der Zeitrahmen.
Sie bestellen uns als Verfahrensbeistand oder fragen an, ob wir eine Umgangsbegleitung übernehmen können. Ein kurzer Hinweis auf den Sachstand genügt uns dafür.
Ob wir den Auftrag annehmen können, sagen wir Ihnen innerhalb eines Werktags. Wenn wir Kapazitäten haben, beginnen wir sofort, statt bis zum Eingang der Akte zu warten.
Wir sprechen mit dem Kind, in seiner Umgebung und in seinem Tempo. Kinder erzählen selten am Tisch, sondern nebenbei, wenn der Druck aus der Situation raus ist.
Beide Elternteile bekommen von uns dieselbe Aufmerksamkeit. Auch der Elternteil, der im Verfahren schlechter dasteht, muss erleben, dass wir zuhören. Sonst bleibt jede spätere Regelung angreifbar.
Wir fassen zusammen, was wir beobachtet haben, wie sich der Wille des Kindes darstellt und wie wir die Situation fachlich einordnen. Schriftlich vor dem Termin, auf Wunsch mündlich im Termin.
Wo unsere Perspektiven auseinandergehen, benennen wir das. Eine geglättete Einschätzung nützt Ihnen im Termin nichts.
Nach dem Beschluss beginnt der Teil, der über den Erfolg entscheidet. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung weiter, etwa bei der schrittweisen Anbahnung von Umgängen.
Bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben wir für Sie erreichbar. Wenn sich zwischen zwei Terminen etwas Wesentliches ändert, erfahren Sie das von uns und nicht erst im nächsten Termin.
Ein kurzer Anruf reicht oft schon, um einzuschätzen, ob wir der richtige Partner sind. Bei dringenden Fällen wählen Sie bitte direkt die Bereitschaft.
Alles, was Sie uns schreiben, behandeln wir vertraulich. Schildern Sie Ihr Anliegen so knapp oder so ausführlich, wie es Ihnen möglich ist.
Was uns aus Verfahren am häufigsten gefragt wird. Bei allem Weiteren rufen Sie uns gern direkt an.
Ob wir einen Auftrag annehmen können, sagen wir Ihnen innerhalb eines Werktags. Sind Kapazitäten frei, nehmen wir den Kontakt zur Familie unmittelbar auf.
Wir sagen auch ab, wenn wir einen Auftrag nicht in der nötigen Sorgfalt bearbeiten können. Eine schnelle Absage ist Ihnen lieber als ein Beistand, der bis zum Termin nicht dazu kommt, das Kind zu sprechen.
Begleiteter Umgang ist eine Leistung der Jugendhilfe und wird in der Regel über das zuständige Jugendamt bewilligt, nicht über das Gericht.
Für die Beteiligten bedeutet das einen zusätzlichen Schritt. Damit dieser Schritt das Verfahren nicht verzögert, stimmen wir uns bei Bedarf frühzeitig mit dem Jugendamt ab.
Das kommt vor und ist für uns kein Grund, den Auftrag zurückzugeben. Wir dokumentieren, was möglich war und was nicht, und teilen Ihnen das nachvollziehbar mit.
Häufig steckt hinter fehlender Mitwirkung weniger Verweigerung als Misstrauen gegenüber dem Verfahren. Wir versuchen, diesen Zugang zu öffnen, bevor wir feststellen, dass es nicht geht.
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