Das Team der DuHiS Jugendhilfe gGmbH in Düren
Jugendhilfe in Düren

Wir machen in Lösungen.

Individuelle Hilfen stehen bei uns vor starren Konzeptionen. Wir nehmen jeden Jugendlichen auf und weisen niemanden ab.

Erste Anlaufstelle für Jugendliche, Familien, Jugendämter und Familiengerichte.
Unser Grundsatz

Erst der Fall, dann die Form der Hilfe

Viele Träger arbeiten nach festen Konzeptionen. Passt ein junger Mensch nicht hinein, wird er abgelehnt oder weitervermittelt. Wir gehen den umgekehrten Weg: Wir schauen uns den Fall an und entscheiden dann, welche Form der Hilfe dazu passt.

Bei uns finden Jugendliche, die in der Vergangenheit aufgrund ihres Verhaltens schon mehrfach Einrichtungen oder Pflegefamilien verlassen mussten, ein festes Zuhause. Ohne Vorurteile und ohne Kompromisse. Wir bieten ihnen die Geborgenheit und Unterstützung, die sie brauchen, um sich zu entwickeln und eine neue Perspektive zu finden.

Das gilt auch dann, wenn eine Situation als aussichtslos beschrieben wird. Gerade in diesen Fällen lohnt sich ein zweiter Blick, weil hinter dem Verhalten meist etwas steht, das bisher niemand verstanden hat.

Begleitung eines Jugendlichen durch eine Fachkraft der DuHiS Jugendhilfe
Keine Absage

Wir nehmen jeden Jugendlichen auf und weisen niemanden ab.

Kurze Wege

Wir sind schnell, entscheidungsfreudig und kreativ in unseren Lösungen.

Am Einzelfall

Wir sind flexibel und nicht am Konzept, sondern am Einzelfall orientiert.

Auf Augenhöhe

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, nicht seine Akte.

Unsere Hilfeformen

Womit wir Jugendliche und Familien begleiten

Ambulant, stationär oder als kurzfristige Krisenhilfe. Welche Form im Einzelfall greift, klären wir gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt und der Familie.

01

Einzelfallhilfen

Ein Jugendlicher, eine feste Fachkraft. Wir begleiten im Alltag, in der Schule und in der Familie, im vereinbarten Umfang und über einen längeren Zeitraum hinweg.

02

Kontaktbegleitung

Begleiteter Umgang zwischen Kindern und Elternteilen. Wir sorgen für einen geschützten Rahmen, in dem Kontakt möglich wird, ohne dass das Kind unter Druck gerät.

03

Rückführungsmanagement

Wenn ein Kind zurück in die Familie soll, begleiten wir diesen Weg schrittweise. Wir bereiten beide Seiten vor und bleiben auch nach der Rückkehr ansprechbar.

04

Inobhutnahmen

Wenn es schnell gehen muss. Wir nehmen Jugendliche kurzfristig auf, sichern die Situation und klären danach in Ruhe, wie es weitergeht.

05

Stationäre Hilfen im therapeutischen Kontext

Für Jugendliche mit psychischen Belastungen. Betreuung und therapeutische Anbindung greifen ineinander, weil wir die Schnittstelle zur Psychiatrie selbst abdecken.

06

Systemische Gruppenarbeit

Was in der Einzelbetreuung schwer zu üben ist, wird in der Gruppe erfahrbar: eigene Rolle, Grenzen, Konflikte. Begleitet von Fachkräften mit systemischer Ausbildung.

07

Systemisches Elterncoaching

Hilfe für Eltern, die nicht mehr weiterwissen. Wir arbeiten mit dem, was in der Familie bereits funktioniert, statt Erziehung neu zu erklären.

Nicht jede Situation lässt sich einer dieser Formen eindeutig zuordnen. In der Praxis kombinieren wir sie häufig oder passen sie im Verlauf an. Wenn Sie unsicher sind, welche Hilfe infrage kommt, klären wir das im Gespräch.

Fachkräfte der DuHiS Jugendhilfe in einem Hilfeplangespräch
Helfen auf allen Ebenen

Wir arbeiten dort, wo andere sich abstimmen müssen

Wir bilden die erste Anlaufstelle für junge Menschen, Familien, Jugendämter und Familiengerichte und dienen als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie.

Das ist mehr als eine Aufzählung von Zuständigkeiten. Es bedeutet, dass wir die Übersetzungsarbeit zwischen diesen Bereichen selbst übernehmen. Wenn ein Jugendlicher gleichzeitig pädagogische Begleitung, eine therapeutische Anbindung und eine Klärung vor Gericht braucht, sitzen die zuständigen Fachkräfte bei uns im selben Haus.

Unsere voll umfassenden und eigenständigen Problemlösungen ersparen Hilfesuchenden dadurch Nacharbeiten. Und auch bei der Suche nach anderen geeigneten Einrichtungen helfen wir, wenn wir im Einzelfall nicht die passende Form anbieten können.

Beim jungen Menschen

Die tägliche Begleitung, die Beziehung zur festen Fachkraft und die Frage, was hinter einem Verhalten steckt. Hier beginnt jede Hilfe.

In der Familie

Verhalten entsteht in Beziehungen. Deshalb beziehen wir Eltern und Geschwister ein, statt nur mit dem Jugendlichen allein zu arbeiten.

Im Helfersystem

Jugendamt, Schule, Klinik und Gericht verfolgen unterschiedliche Ziele. Wir stimmen ab, übersetzen und halten die Beteiligten zusammen.

Rechtlicher Rahmen

Auf welchen Grundlagen wir arbeiten

Unsere Hilfen stützen sich auf das Achte Buch Sozialgesetzbuch. Welche Grundlage im Einzelfall greift, klärt das zuständige Jugendamt gemeinsam mit uns und der Familie.

§§ 17, 18

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Grundlage für unser Elterncoaching und die Beratung bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht.

§§ 27 ff.

Hilfe zur Erziehung. Der Rahmen für die meisten unserer Hilfen. Der Anspruch besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

§ 29

Soziale Gruppenarbeit. Grundlage für unsere Gruppenangebote, auch für Kinder und Jugendliche mit Autismus.

§ 34

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform. Grundlage für unsere stationären Angebote und für das betreute Wohnen unter dem Namen STAY.

§ 35

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Für Jugendliche, die eine besonders enge und individuell zugeschnittene Begleitung brauchen.

§ 35a

Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung. Greift, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht, und ist die Grundlage unserer therapeutisch ausgerichteten Angebote.

§ 41

Hilfe für junge Volljährige. Ermöglicht, dass eine begonnene Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus fortgeführt wird.

§ 42

Inobhutnahme. Grundlage für die kurzfristige Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in einer akuten Gefährdungslage.

Was das für Sie als Familie bedeutet

Sie müssen sich mit diesen Paragrafen nicht auskennen. Wichtig ist nur: Jugendhilfeleistungen werden in der Regel über das Jugendamt bewilligt, nicht über uns direkt. Der erste Schritt ist deshalb ein Antrag beim zuständigen Jugendamt.

Sie können trotzdem zuerst mit uns sprechen. Wir schauen gemeinsam, was passen könnte, und begleiten Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.

Ablauf

Von der ersten Anfrage bis zur laufenden Hilfe

Der Weg ist derselbe, egal ob die Anfrage von einem Jugendamt, einem Familiengericht oder direkt von einer Familie kommt.

1

Sie schildern uns die Situation

Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Sie erzählen uns, worum es geht, wir stellen Rückfragen. Eine vollständige Falldarstellung brauchen wir dafür nicht.

In der Regel melden wir uns am selben oder am nächsten Werktag zurück. Bei Inobhutnahmen und akuten Krisen erreichen Sie unsere Bereitschaft direkt.

2

Wir geben eine klare Rückmeldung

Wir prüfen intern, ob und in welcher Form wir die Hilfe übernehmen können, und sagen Ihnen das offen. Auch dann, wenn die Antwort einmal „nein" lautet.

Passt eine andere Einrichtung besser, unterstützen wir bei der Suche. Uns ist eine ehrliche Absage lieber als eine Hilfe, die nach drei Monaten scheitert.

3

Die Hilfe wird gemeinsam festgelegt

Im Hilfeplangespräch wird zwischen Jugendamt, Familie und uns festgehalten, welche Form die Hilfe hat, welche Ziele sie verfolgt und in welchem Umfang sie stattfindet.

Wir bringen dabei unsere fachliche Einschätzung ein, aber die Entscheidung über die Bewilligung trifft das Jugendamt.

4

Die Hilfe läuft und wird angepasst

Eine feste Fachkraft übernimmt die Begleitung. Was sich im Verlauf zeigt, fließt zurück in die Planung. Diagnostik endet bei uns nicht nach der ersten Einschätzung, sondern läuft mit.

Sie bleiben eingebunden: durch regelmäßige Berichte, im Hilfeplanverfahren und über den direkten Draht zur zuständigen Fachkraft.

Kontakt

Erzählen Sie uns, worum es geht.

Ein kurzer Anruf reicht oft schon, um einzuschätzen, ob wir der richtige Partner sind. Bei dringenden Fällen wählen Sie bitte direkt die Bereitschaft.

Nachricht schreiben

Alles, was Sie uns schreiben, behandeln wir vertraulich. Schildern Sie Ihr Anliegen so knapp oder so ausführlich, wie es Ihnen möglich ist.

Häufige Fragen

Fragen zur Jugendhilfe

Was uns zu den Hilfen selbst am häufigsten gefragt wird. Steht Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie uns einfach an.

Wie lange dauert eine Hilfe in der Regel?

Das hängt vollständig vom Einzelfall ab. Eine Inobhutnahme ist auf wenige Tage oder Wochen angelegt, eine Einzelfallhilfe kann über Jahre laufen.

Umfang und Dauer werden im Hilfeplangespräch festgelegt und in festen Abständen überprüft. Verändert sich die Situation, passen wir die Hilfe gemeinsam mit dem Jugendamt an, statt sie unverändert weiterlaufen zu lassen.

Was passiert, wenn eine Hilfe nicht funktioniert?

Dann sprechen wir es an. Wenn eine Hilfe nicht greift, liegt das selten am jungen Menschen, sondern häufiger daran, dass die Form oder der Zeitpunkt nicht passt.

Wir melden das früh zurück, statt eine Maßnahme laufen zu lassen, die absehbar scheitert. Danach schauen wir gemeinsam, was stattdessen sinnvoll ist. Ein Abbruch ist für uns kein Grund, einen Jugendlichen abzugeben.

Arbeiten Sie auch mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen?

Ja. Wir verstehen uns ausdrücklich als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie. Bei stationären Hilfen im therapeutischen Kontext greifen pädagogische Begleitung und therapeutische Anbindung ineinander.

Für Sie bedeutet das: Sie müssen die Abstimmung zwischen beiden Systemen nicht selbst organisieren. Diese Übersetzungsarbeit übernehmen wir.