Das Team der DuHiS Jugendhilfe gGmbH in Düren
Soziale Gruppenarbeit

Manches lernt man nur mit anderen.

Analytisch-systemische Hilfen im Kontext der sozialen Gruppenarbeit mit Minderjährigen. Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum.

Nach § 29 und § 35a SGB VIII, durch Fachkräfte mit systemischer Ausbildung.
Der Grundgedanke

In der Gruppe zeigt sich, was allein unsichtbar bleibt

Wir bieten analytisch-systemische Hilfen im Kontext der sozialen Gruppenarbeit mit Minderjährigen. Der Schwerpunkt liegt auf Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum.

In der Einzelbetreuung lässt sich vieles besprechen, aber wenig üben. Wie jemand auf Nähe reagiert, wie er einen Konflikt aushält, was passiert, wenn eine Regel plötzlich nicht mehr gilt: Das zeigt sich erst, wenn andere dabei sind.

Genau dafür ist die Gruppe da. Sie ist kein Trainingsprogramm für soziales Verhalten, sondern ein geschützter Raum, in dem Erfahrungen gemacht und danach eingeordnet werden können. Was dort passiert, verstehen wir systemisch: als Antwort auf einen Kontext, nicht als Eigenschaft eines Kindes.

Gruppenraum der sozialen Gruppenarbeit der DuHiS Jugendhilfe
Erfahrung statt Übung

Soziale Situationen lassen sich nicht erklären. Sie müssen erlebt werden, in einem Rahmen, in dem ein Fehler folgenlos bleibt.

Kleine Gruppen

Wenige Kinder, feste Fachkräfte, verlässlicher Ablauf. Vorhersehbarkeit ist bei dieser Zielgruppe keine Bequemlichkeit, sondern Voraussetzung.

Eltern gehören dazu

Was in der Gruppe gelingt, muss zu Hause anschlussfähig sein. Deshalb arbeiten wir mit den Eltern, nicht nur mit dem Kind.

Für wen

Ist dieses Kind bei uns richtig?

Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum, deren Teilhabe im sozialen Miteinander beeinträchtigt ist. Eine formale Diagnose ist hilfreich, aber für ein erstes Gespräch keine Bedingung.

Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren Kleingruppen mit 4 bis 6 Teilnehmenden Feste wöchentliche Termine Altershomogene Gruppen

Wenn Kontakt schwerfällt

Ein Kind möchte dazugehören, findet aber keinen Zugang. In der Schule bleibt es außen vor, Einladungen kommen keine. Nicht aus Desinteresse, sondern weil die Regeln des Miteinanders sich nicht von selbst erschließen.

Wenn Reize überfordern

Lautstärke, Nähe, unvorhergesehene Wechsel. Was für andere nebenbei läuft, kostet hier die ganze Aufmerksamkeit. In einer kleinen, verlässlich strukturierten Gruppe bleibt Kapazität für das Eigentliche.

Wenn Konflikte eskalieren

Missverständnisse häufen sich, das Verhalten wird als Provokation gelesen, die Reaktionen darauf verschärfen die Lage. In der Gruppe lässt sich dieses Muster sichtbar machen und unterbrechen.

Zur Abgrenzung

Soziale Gruppenarbeit ist keine Therapie und ersetzt keine Autismustherapie. Wo eine solche angezeigt ist, sagen wir das und unterstützen bei der Vermittlung. Beides lässt sich gut nebeneinander führen.

Ob ein Kind in eine bestehende Gruppe passt, hängt nicht allein von der Diagnose ab, sondern auch von der Zusammensetzung. Das klären wir vor einer Zusage, nicht danach.

Materialien und Gruppenraum der sozialen Gruppenarbeit der DuHiS Jugendhilfe
Unsere Arbeitsweise

Gleicher Ablauf, andere Inhalte

Jede Gruppenstunde folgt derselben Struktur. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Kapazität für Neues bleibt. Wer nicht weiß, was als Nächstes kommt, ist mit dieser Frage bereits ausgelastet.

Innerhalb dieser Struktur verändern sich die Inhalte. Wir arbeiten mit dem, was die Gruppe mitbringt: einem Konflikt aus der Schule, einer Situation, die jemand nicht einordnen konnte, oder einer Regel, die plötzlich strittig ist.

Analytisch-systemisch heißt dabei: Wir bewerten Verhalten nicht, sondern fragen nach seiner Funktion. Was löst es aus, worauf antwortet es, wem nützt es? Diese Fragen stellen wir auch den Kindern selbst, in einer Form, die sie beantworten können.

01

Ankommen

Fester Beginn, feste Plätze, immer dieselbe Runde. Jedes Kind sagt, wie es da ist. Auch das darf wortlos gehen.

02

Thema

Eine Situation, ein Konflikt, eine Frage aus der Gruppe. Wir arbeiten daran gemeinsam, häufig im Spiel oder über Material.

03

Freier Teil

Zeit ohne Aufgabe. Genau hier zeigen sich die Muster, um die es eigentlich geht, und genau hier setzen wir an.

04

Abschluss

Rückblick auf die Stunde und ein klarer Schlusspunkt. Ein Ende ohne Ankündigung ist für viele der schwierigste Moment.

Zwischen den Terminen halten wir Kontakt zu den Eltern und, wo es sinnvoll ist, auch zur Schule. Was in der Gruppe gelingt, soll nicht auf den Gruppenraum beschränkt bleiben. Ergänzend bieten wir einzelpädagogische Begleitung und systemisches Elterncoaching an.

Rechtlicher Rahmen

Auf welchen Grundlagen wir arbeiten

Hilfe und Unterstützung im Rahmen des § 29 sowie des § 35a SGB VIII durch professionelle Fachkräfte. Welche Grundlage im Einzelfall greift, hängt davon ab, wie der Bedarf festgestellt wurde.

§ 29 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit. Die klassische Grundlage. Sie greift, wenn ein Kind oder Jugendlicher Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen braucht, und wird als Hilfe zur Erziehung bewilligt.

§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung. Greift, wenn die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Für Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum ist das häufig die passende Grundlage.

§ 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige. Ermöglicht, eine begonnene Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus fortzuführen, wenn der Bedarf weiter besteht.

Was das für Sie als Eltern bedeutet

Sie müssen sich mit diesen Paragrafen nicht auskennen. Wichtig ist nur: Die Bewilligung läuft über das zuständige Jugendamt. Der erste Schritt ist deshalb ein Antrag dort, nicht bei uns.

Bei § 35a wird zusätzlich eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme benötigt. Dieser Schritt kostet erfahrungsgemäß die meiste Zeit. Wenn Sie ihn noch vor sich haben, sagen Sie uns Bescheid, dann planen wir das ein.

Sie können in jedem Fall zuerst mit uns sprechen. Wir schauen gemeinsam, ob unser Angebot passt, und begleiten Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.

Ablauf

Von der ersten Anfrage bis zum festen Platz

Ob die Anfrage von Eltern oder vom Jugendamt kommt, ändert am Ablauf wenig. Wichtig ist uns vor allem eines: Kein Kind wird ungesehen einer Gruppe zugeteilt.

1

Erstgespräch

Sie schildern uns die Situation, wir stellen Rückfragen. Eine Diagnose ist hilfreich, aber für dieses Gespräch keine Voraussetzung. Danach sagen wir Ihnen, ob unser Angebot grundsätzlich passen könnte.

2

Kennenlernen

Das Kind oder der Jugendliche besucht die Gruppe zunächst zur Probe, ohne feste Zusage. So sehen wir, ob die Zusammensetzung stimmt, und das Kind erlebt, worauf es sich einlässt.

Passt es nicht, ist das keine Absage an das Kind, sondern eine Frage der Gruppenkonstellation. Wir suchen dann nach einer anderen Lösung.

3

Antragstellung und Bewilligung

Parallel zum Kennenlernen klären wir die formale Seite. Bei § 29 reicht in der Regel der Antrag beim Jugendamt, bei § 35a kommt die fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme hinzu.

Wir unterstützen Sie bei diesem Schritt und stimmen uns bei Bedarf direkt mit dem Jugendamt ab.

4

Feste Teilnahme

Nach der Bewilligung nimmt das Kind fest an der Gruppe teil. Wir halten regelmäßig Kontakt zu Eltern und, wo sinnvoll, zur Schule, und passen die Begleitung an, wenn sich der Bedarf verändert.

Kontakt

Erzählen Sie uns, worum es geht.

Ein kurzer Anruf reicht oft schon, um einzuschätzen, ob wir der richtige Partner sind. Bei dringenden Fällen wählen Sie bitte direkt die Bereitschaft.

Nachricht schreiben

Alles, was Sie uns schreiben, behandeln wir vertraulich. Schildern Sie Ihr Anliegen so knapp oder so ausführlich, wie es Ihnen möglich ist.

Häufige Fragen

Fragen zur sozialen Gruppenarbeit

Was uns Eltern vor einer Anfrage am häufigsten fragen. Alles Weitere klären wir im Erstgespräch.

Braucht mein Kind eine Diagnose, bevor wir uns melden?

Nein. Für das Erstgespräch brauchen Sie keine fertige Diagnose. Viele Eltern stecken mitten im Diagnostikprozess oder haben ihn noch nicht begonnen, wenn sie sich bei uns melden.

Für die spätere Bewilligung nach § 35a wird eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme benötigt. Diesen Schritt können Sie parallel zum Kennenlernen angehen, er muss nicht vorher abgeschlossen sein.

Was passiert, wenn mein Kind nicht in die Gruppe passt?

Das kommt vor und ist keine Absage an Ihr Kind. Eine Gruppe funktioniert nur, wenn die Zusammensetzung stimmt, das gilt für jedes einzelne Kind in ihr.

Passt eine bestehende Gruppe nicht, schauen wir nach einer anderen Konstellation oder einem anderen Termin. Wir lassen Sie damit nicht allein.

Können wir soziale Gruppenarbeit mit einer Therapie kombinieren?

Ja, das lässt sich gut nebeneinander führen. Soziale Gruppenarbeit ersetzt keine Autismustherapie, sie ergänzt sie um die soziale Erfahrung, die eine Therapie allein nicht bieten kann.

Mit Ihrer Einwilligung stimmen wir uns bei Bedarf mit den behandelnden Fachpersonen ab, damit beide Seiten voneinander wissen.